Objekt- und Sicherheitsüberprüfung nach ÖNORM B1301
(Nichtwohngebäude)
Die ÖNORM B1301 regelt die sicherheitstechnische Überprüfung von Nichtwohngebäuden.
Im Gegensatz zur ÖNORM B1300 umfasst die Überprüfung sämtliche zugänglichen Räumlichkeiten des Gebäudes, da sich in Nichtwohngebäuden sicherheitsrelevante Einrichtungen und Gefahrenquellen in allen Nutzungsbereichen befinden können.

Die Überprüfung erfolgt daher im Rahmen einer umfassenden Objektbegehung aller Räumlichkeiten und Gebäudebereiche.
Typische Prüfpunkte

Zugänge und Verkehrswege

  • Eingangsbereiche
  • Flucht- und Rettungswege
  • Stiegenhäuser und Treppenanlagen
  • Verkehrswege innerhalb des Gebäudes
  • Fassaden und Gesimsteile, Dach und Dachaufbauten, Verglasungen, Türen, Tore,…


Überprüfung sämtlicher Räumlichkeiten
Je nach Gebäudetyp werden alle zugänglichen Räumlichkeiten im Rahmen der Objektbegehung berücksichtigt, beispielsweise:

  • Büroräume
  • Klassen- und Gruppenzimmer
  • Veranstaltungsräume
  • Gasträume
  • Gästezimmer
  • Lagerräume
  • Technikräume
  • Personalbereiche
  • Nebenräume


Bauliche Sicherheit

  • Geländer und Absturzsicherungen
  • Treppen und Stufenanlagen
  • Bodenflächen und mögliche Stolperstellen
  • Türen und Tore


Brandschutz (Sichtkontrolle)

  • Freihaltung und Kennzeichnung von Fluchtwegen
  • Zugänglichkeit von Notausgängen
  • Beschilderung von Fluchtwegen
  • Sichtprüfung vorhandener Brandschutzeinrichtungen
  • Kontrolle der Wartungskennzeichnungen von Feuerlöschern
  • Kontrolle der Zugänglichkeit von Brandschutzeinrichtungen


Außenbereiche

  • Zugänge und Zufahrten
  • Parkflächen
  • Außenanlagen
  • Beleuchtung im Außenbereich


Gebäudebezogene Nebenbereiche

  • Tiefgaragen
  • Lagerbereiche
  • Technikräume
  • Betriebsräume